Garantie
Gastro Ring gewährt für die gelieferten Produkte auf Fabrikations-, Material- und Montagefehler gemäss Richtlinien, eine Garantiefrist von 12 Monaten.
Die Reparaturarbeiten werden durch uns ausgeführt.
Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der Ware an die in der Bestellung angegebene Person. Als Garantiebeleg gilt das Original unserer Rechnung (Lieferschein).
1 Jahr Vollgarantie
Die Gewährleistung erstreckt sich auf alle Komponenten des Gerätes. Die Monteurkosten für die Reise- und Arbeitszeit sowie die tariflichen Zulagen für den Monteur, Fahrtkosten, Auslagen und Frachtkosten gehen zu unseren Lasten. Jegliche Arbeiten werden durch uns ausgeführt.
1 Jahr Materialgarantie
Die Gewährleistung erstreckt sich auf kostenlosen Materialersatz. Die Monteurkosten für die Reise- und Arbeitszeit sowie die tariflichen Zulagen für den Monteur, Fahrtkosten, Auslagen und Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Jegliche Arbeiten werden durch uns ausgeführt. Die erforderlichen Reparaturen werden direkt vor Ort bar einkassiert.
Von der Garantieverpflichtung sind jegliche Geräte ausgeschlossen, die auf Schäden infolge Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafte bauliche Verhältnisse, chemischer, elektrischer oder Witterungs- und Natureinflüsse zurückzuführen sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Glas-, Emaille-, Plexiglasteile und ähnliche leicht zerbrechliche Komponenten, sowie alle weiteren Ansprüche auf Wandlung, Minderung und Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, insbesondere auch von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (z.B. Folgeschäden).
Der Garantieanspruch erlischt bei Änderungen, Reparaturen und Reparaturversuchen die nicht durch uns ausgeführt worden sind, sowie bei offensichtlichem oder vermutetem Missbrauch durch den Kunden. Das gleiche gilt für den Fall, dass das Typenschild entfernt oder geändert worden ist.
Die Garantiefrist wird durch das Ersetzen eines Bauteiles nicht verlängert und führt nicht zu einem Neubeginn der Garantiezeit. Über die Garantie hinaus gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zum Gewährleistungsrecht.
- Ergibt sich während der Garantiezeit, dass Teile unserer Lieferung nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, verpflichten wir uns, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Werden Teile ersetzt, fallen die ausgewechselten Gegenstände in unser Eigentum.
- Weitere Rechte des Bestellers bei Garantiefällen, insbesondere auf Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
- Ansprüche aus der Garantie sind vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich geltend zu machen; andernfalls sind wir unserer Verpflichtung aus der Garantie enthoben.
Beinhaltet unsere Lieferung auch Fremdlieferungen, übernehmen wir die Garantie dafür lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten.